Alle Kategorien Menü
Zügig per Schnellbestellung einkaufen
Zum Warenkorb
Trusetal Trusetal

Trusetal Steriblock veno

Art. Nr.: 121259
  |  PZN: 04231015
MPN: TRUS70035
  • 1 Pack  á  50 Stück
  • Steril
  • Mit zentralem Wundkissen
  • Für hohen Tragekomfort

Das sterile STERIBLOCK veno Spezialpflaster ist zur Fixierung von Venenverweil- und Butterfly-Kanülen sowie Drainagen konzipiert.

55,86 € 55.86 EUR
1 Pack  á  50 Stück
zzgl. MwSt & Versandkosten
Sofort lieferbar i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen. Sofort lieferbar i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen.

Bitte wählen Sie einen Fachhändler aus

Ortsnaher technischer Service
Faire Versandkosten
Beschreibung

TRUSETAL - Steriblock veno - Kanülenpflaster mit passgenauer Aussparung

Die einzeln, steril verpackten Steriblock veno - Kanülenpflaster dienen der hautfreundlichen Versorgung und gleichzeitigen Fixierung von Kanüleneinstichstellen bei Infusionen. Dank der hohen Atmungsfähigkeit des Steriblock veno-Vliespflasters wird das Infektionsrisiko erheblich verringert. Die Einstichstelle wird vor äußeren, negativen Einflüssen wie Bakterien und Schmutz geschützt. Die antiadhäsive Wundauflage ist besonderes saugfähig und weich. Die Klebefläche ist mit einem HotMelt-Kleber beschichtet und vollkommen latex- und lösungsmittelfrei. Das weiße Vlies-Trägermaterial ist längselastisch und passt sich der Hautoberfläche faltenfrei an. Die Aussparung für den Kanülenkorpus ist passgenau vorgeschnitten, so dass sich das Vliespflaster leicht und präzise anbringen lässt. Steriblock veno ist auch für die passgenaue Fixierung von Shunts und Drainagen hervorragend geeignet.

  • Größe: 6 x 8 cm
  • Steril, einzeln eingeschweißt
  • Fixierung von Infusionszugängen, Shunts und Drainagen
  • Zentrales, saugfähiges Wundkissen
  • Hypoallergen
  • Atmungsaktiv
  • Aussparung für den Kanülenkorpus

Produktdetails
Abgabeeinheit: 1.0
Pharmazentralnummer: 04231015
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.

Abbrechen
Anmelden Anmelden
Zum Seitenanfang