Über Reha.Tech GmbH
Erfolgsgeschichte im Osten Brandenburgs
Reha.Tech Müllrose
Reha.Tech ist das Sanitätshaus mit dem Plus. Als ganzheitlicher Gesundheitspartner bringt Reha.Tech jahrelange Erfahrungen, modernste Produkte und
vielfältige Dienstleistungen ein, damit sich die Kunden besser bewegen können und sich körperlich wohlfühlen.
Die mehr als 100 Mitarbeiter erarbeiten dafür passgenaue Lösungen für ganz individuelle Lebenssituationen. „Gemeinsam mit unseren Kunden gestalten wir den Weg zu einem Alltag mit mehr Lebensqualität, Bewegungsfreiheit, höherer Leistungsfähigkeit und mehr Lebensfreude“, bringt es Reha.Tech-Geschäftsführer Torsten Reincke auf den Punkt.
Umfangreiches Leistungsspektrum
Die Versorgung der Kunden mit Rehabilitations-, Pflege- und Medizintechnik steht im Fokus des Unternehmens, das seit 2002 in Müllrose angesiedelt ist. Das Portfolio umfasst außerdem die moderne und individuelle Wundversorgung sowie den Vertrieb von Sprechstunden- und Praxisbedarf.
Unter dem Namen Sanitätshaus+ bieten die Mitarbeiter der Filialen in Müllrose, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde, Erkner, Eberswalde, Wriezen, Seelow, Müncheberg und Eisenhüttenstadt ein umfangreiches und hochwertiges Sortiment und persönliche Beratung.
Neben der Orthopädietechnik umfasst das umfangreiche Reha.Tech-Spektrum auch den Bereich der Orthopädieschuhtechnik.
Bei der Wohnraumanpassung beseitigen erfahrene Mitarbeiter Barrieren in Wohnungen und Häusern. Im Ausstellungsraum für Bemusterungen und Beratungen in Frankfurt (Oder) können sich die Kunden im Vorfeld ein Bild von den Umbaumaßnahmen machen.
Ein Herz für Kinder und Sportler
Eine besondere Aufmerksamkeit der Firma gilt auch den Kindern. Es ist dem Chef und seinem Team eine Herzensangelegenheit, beispielsweise schwerst-mehrfach behinderte junge Patienten so zu versorgen, dass sie trotz körperlicher Behinderung möglichst mobil sind und aktiv am Leben teilnehmen können.
Seit vielen Jahren unterstützt Reha.Tech zudem die LöwenKinder intensiv. Der Frankfurter Verein engagiert sich für junge Menschen, die an schweren oder lebensverkürzenden Erkrankungen leiden. Außerdem ist Reha.Tech Hauptsponsor der HSG Schlaubetal Odervorland und sponsert den 1. FC Union Berlin. In den Filialen in Erkner und Eberswalde gibt es zudem Fanshops von Eisern Union.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Reha.Tech GmbH
Gewerbeparkring 20
15299 Müllrose
Vertreten durch:
Geschäftsführer Torsten Reincke
Geschäftsführer Marcus Vögeding
Kontakt:
Telefon: 033606 / 78 79 - 0
Telefax: 033606 / 78 79 - 19
E-Mail: [email protected]
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Frankfurt/Oder
Registernummer: HRB 9035 FF
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 2214 13702
Redaktion:
Peggy Heydick
Konzept und Gestaltung:
Peggy Heydick
Programmierung:
www.barum.de, Matthias Richter
Fotos:
Peggy Heydick | Andreas Kliemann | www.bauerfeind.de | www.co-med.de | www.medi.de | www.pixabay.de | www.ottobock.de | www.sorgrollstuhltechnik.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Quelle: e-recht24.de
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Geschlechterbezeichnung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit nutzen wir nur die männliche Form. Falls nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich also alle Aussagen sowohl auf weibliche als auch auf männliche Personen.
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte, die wir in unseren Filialen, bei Hausbesuchen oder bei Kooperationspartnern abschließen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie in Textform von beiden Seiten bestätigt sind. Nachfolgend genannt ist der Auftragsnehmer als Kunde und der Auftragsgeber als Wir (Reha.Tech GmbH) sowie Auftragsnehmer als Mieter und Auftraggeber als Vermieter.
§ 2 Angebot und Abschluss
(1) Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung schriftlich oder in Textform annehmen oder die bestellte Leistung fristgerecht ausführen. Der Kunde ist an seine Bestellung 3 Monate gebunden.
(2) Leistungen, die gegenüber Krankenkassen oder ähnlichen Leistungsträgern abgerechnet werden, erbringen wir erst nach Vorliegen der verbindlichen Kassengenehmigung. Wünscht der Kunde dennoch die sofortige Leistung, kann er sich für eine Bestellung oder einen Kauf entscheiden. Sollte die Leistung nachträglich von den Krankenkassen genehmigt werden, erstatten wir den Kassenpreis. Die Vorlage des Befreiungsausweises ist zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zum Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung zwingend erforderlich. Eine nachträgliche Vorlage des Befreiungsausweises befreit nicht von der Zuzahlungsverpflichtung. Die Erstattung der geleisteten Zuzahlung muss der Kunde bei seiner Krankenkasse beantragen.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die Preise gem. Preisliste bzw. Angebot. Bei Leistungen, bei denen eine gesetzliche Krankenkasse als Leistungsträger in Betracht kommt, gelten die Rahmenverträge mit den jeweiligen Kostenträgern zuzüglich geltender gesetzlicher Zuzahlung / Eigenanteil / Aufzahlung. Zuzahlung: Grundsätzlich ist bei jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10% des Kassenpreises; mindestens 5,- € bis maximal 10,- €. Eigenanteil: Bei Hilfsmitteln mit Doppelfunktion (einerseits Gebrauchsgegenstand, andererseits Behinderungsausgleich bzw. Behandlungssicherung) ist ggf. ein Eigenanteil zu leisten. Der Eigenanteil wird zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung fällig. Die Höhe bemisst sich nach den Kosten für den Gebrauchsgegenstand (z.B. orthopädische Schuhe). Aufzahlung: Die Aufzahlung ist zu zahlen, wenn der Besteller/ Käufer ein Hilfsmittel wählt, welches über das Maß des Notwendigen und Zweckmäßigen hinausgeht (z.B. besondere Farbwahl, Material oder Funktion).
(2) Die Preise gemäß Preisliste oder Angebot sind Bruttopreise, in denen die Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten ist.
(3) Soll die Lieferung auf Wunsch des Kunden später als 3 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns eine Anpassung der Preise vor.
(4) Soll die Lieferung per Express (Bestellung außerhalb der Standardwarenorder, 48 h Fenster) durchgeführt werden, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € inkl. MwSt. berechnet
(5) Erfolgt eine Lieferung über Privatkauf unter 20,00 € inkl. MwSt. wird ein Mindermengenaufschlag in Höhe von 5,95 € inkl. MwSt. zusätzlich erhoben. Dies gilt nicht bei Abholung der Bestellung.
§ 3.1 Gesetzliche Krankenkassen
(1) Soweit eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit den Kassen ausgehandelten Rahmenverträge. Wenn erforderlich erstellen wir einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der Krankenkasse.
(2) Der Kunde übernimmt alle Kosten selbst, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Die Höhe der von der Krankenkasse nicht gedeckten Kosten werden entweder von der Krankenkasse oder von uns nachgewiesen, sobald die Entscheidung der Krankenkasse vorliegt.
(3) Der Auftrag gilt nur unter der Bedingung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder die Kosten vom Kunden selbst bezahlt werden.
§ 3.2 Private Krankenversicherung
Das unter § 3.1 Vereinbarte gilt nicht, sofern der Kunde privat versichert ist. Die Leistungen erfolgen dann allein aufgrund eines privaten Auftrages. Dem Kunden bleibt überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Krankenversicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit der Leistung und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt. Ab einem Auftragswert von 500,00 € inkl. MwSt. sind 50 % des Betrages bei Auftragserteilung durch den Kunden zu zahlen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Wir liefern, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall, wahlweise gegen Barzahlung, auf Rechnung, Lastschrifteinzug oder gegen Vorauskasse. Soweit eine Lieferung auf Rechnung möglich ist, gewähren wir ein Zahlungsziel wie auf der Rechnung festgelegt. Dies gilt entsprechend für die gesetzliche Zuzahlung, Eigenanteil, Aufzahlung und Privatkäufen. Wir behalten uns vor, bei Lieferungen ohne Vorlage eines ärztlichen Rezepts (Bestellung oder Kauf) eine Anzahlung/ Abschlagszahlung zu verlangen. Ab einem Warenwert in Höhe von 500 € inkl. MwSt. wird eine Anzahlung von 50 % verlangt vor Auslösung der Bestellung/ Lieferung.
(2) Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb der ausgewiesenen Fälligkeit seine Zahlung leistet. Wir erheben Mahngebühren für die Mahnungen i.H.v. 5,-€.
Wenn der Kunde bei einer Ratenzahlung mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen, ganz oder teilweise in Verzug gekommen ist und wir dem Kunden in einer Mahnung eine 14 tägige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt haben, dass wie bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist die Restschuld verlangen, ist der gesamt offenstehende Betrag nach fruchtlosen Ablauf der gesetzten Frist zur Zahlung fällig. Wir behalten uns zu dem das Recht vor, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB geltend zu machen.
(3) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(4) Nach Beantragung kann eine Ratenzahlung gewährt werden. Diese ist auf maximal 500,00 € inkl. MwSt. sowie maximal 5 Ratenzahlungen begrenzt. Eine genehmigte Ratenzahlung unterliegt zusätzlich zur Forderung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € inkl. MwSt.
§ 5 Lieferung / Einweisung
(1) Bei Lieferung/Übergabe eines Medizinproduktes erfolgt grundsätzlich eine Einweisung in die Handhabung und Aufklärung über etwaige Risiken des Medizinproduktes gemäß dem Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG).
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Anschrift. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich schriftlich oder in Textform zugesagt wurde. Zugesagte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Gutschrift einer vereinbarten Anzahlung auf unserem Konto. Samstage sind keine Arbeitstage. Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. höhere Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel o.ä. berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
(3)Teillieferungen sind zulässig, soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.
§ 5.1 Lieferung bei aufsaugender Inkontinenz
(1) Tauschlieferungen werden nicht stattgegeben. Eine Änderung der Dauerversorgung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Folgelieferung. Sollte eine Fehllieferung stattgefunden haben, werden wir umgehend diese kostenfrei beheben.
(2) Tauschlieferungen werden im Einzelfall nur gegen Erstattung einer Aufwandspauschale von 30,00 € inkl. MwSt. durchgeführt.
(3) Sollte nachweislich eine Zustellung nicht möglich gewesen, weil die Voraussetzungen (Klingelschild, Funktion der Klingel etc.) fehlten, wird eine Entschädigung für die 2.
Zustellung in Höhe von 7,00 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
§ 5.2 mietweise Überlassung von Heil- und Hilfsmitteln
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter überlässt dem Versicherten/Mieter das Hilfsmittel für die vereinbarte Mietzeit. Er wird den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen übergeben sowie den Versicherten/Mieter in die Handhabung des Hilfsmittels einweisen. Der Vermieter hat den Mietgegenstand während der Mietzeit in funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
Pflichten des Mieters
Der Versicherte/Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungs-, sachgemäß und pfleglich zu behandeln sowie die Nutzung durch Dritte zu verhindern. Der Versicherte/ Mieter hat den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer zu schützen. Der Abschluss von entsprechenden Versicherungen wird empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet das Hilfsmittel ordnungsgemäß und trocken zu lagern, unterzubringen. Der Versicherte/ Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jede Beschädigung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Mieter oder dritten Personen zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten oder nicht betriebssicheren Zustands befindlichen Hilfsmittels ist unzulässig. Bei Beschädigungen durch Dritte ist dem Vermieter unverzüglich ein Schadensprotokoll mit Namen und Adresse des Schädigers zu übermitteln. Adress- und Namensänderungen sowie die Ausfuhr des Hilfsmittels in das Ausland sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten, sobald die medizinischen Gründe für die Verwendung des Hilfsmittels entfallen. In diesen Fällen wird eine Rückholung der Mietsache veranlasst. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsmäßigen Gebrauch auftreten. In diesen Fällen hat der Mieter die entstandenen Schäden auf eigene Kosten durch den Vermieter beseitigen zu lassen.
§ 6 Abnahme / Annahmeverzug
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäße Waren und Leistungen abzunehmen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für den uns insoweit entstandenen Schaden (einschließlich etwaiger Mehraufwendungen) Ersatz zu verlangen. Annahmeverzug tritt nach 4 Wochen in Kraft. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Verweigert der Kunde endgültig die Abnahme verbindlich bestellter Ware, ohne dass er hierzu berechtigt ist, so können wir nach unserer Wahl auf Abnahme der Ware bestehen oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
(2) zu Punkt 1 im Versorgungsbereich einer Sonderanfertigung (Einlagen oder Kompressionsstrümpfen, etc.) wird eine 100 % Erstattung in Rechnung gebracht und die Ware dem Kunden zugesandt.
(3) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Sache geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(4) Werden verbindlich vereinbarte Liefertermine durch den Kunden schuldhaft nicht eingehalten, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten (insbesondere Zeitaufwand, Fahrtkosten, Personaleinsatz usw.). Wir sind berechtigt, die erneute Anlieferung vom vorherigen Ausgleich der nachgewiesenen Mehrkosten abhängig zu machen.
§ 7 Umtausch und Widerruf
(1) Zum Umtausch oder zur Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir gesetzlich nicht verpflichtet. Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch oder einer Rücknahme aus Kulanz zu, dann ist die Ware unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung zurückzusenden bzw. zurückzugeben. Ein Original-Kaufbeleg muss vorgelegt werden. Bis 10,00 € erfolgt die Rückerstattung auf dem Zahlungsweg wie bei Eingang. Ab 10,00 € erfolgt eine Erstattung per Gutschein oder gegen eine andere Ware.
Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.
(2) Sonderanfertigungen, sterile Produkte, Hygieneprodukte (z. Bsp.: WC-Sitze, Matratzen, Kissen) und reduzierte Ware sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte (siehe § 8) bleiben hiervon unberührt.
(3) Es gelten die gesetzlichen Widerrufbestimmungen. Bei außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Vom Widerruf ausgenommen sind Sonderanfertigungen, Waren die nach Kundenspezifikation zusammengestellt wurden, verderbliche Waren insbesondere enterale Ernährung, Nahrung oder Trinknahrung, versiegelte Waren, sowie Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Der Widerruf kann formfrei schriftlich erfolgen.
§ 8 Gewährleistung / Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 434 ff. BGB bei Kaufverträgen, bei Werkleistungen gelten die §§ 633 ff. BGB.
(2) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Beim Verkauf als gebraucht gekennzeichneter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, ausgenommen Batterien, dort beträgt die Gewährleistung 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit Übergabe der Ware.
(3) Zeigt sich an der Sache ein Sachmangel, so hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Nachlieferung oder Nachbesserung. Uns steht gem. § 440 BGB in der Regel das Recht der zweimaligen Nacherfüllung zu. Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Nacherfüllungsansprüche bestehen nur, soweit Mängel bei der Übergabe der Sache vorhanden waren; sie bestehen nicht, soweit ein auf fehlerhafte Behandlung oder sonstige unsachgemäßer Verwendung des Gegenstandes durch den Kunden zurückzuführen ist. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. Sind wir zur Nacherfüllung gemäß der gesetzlichen Vorschriften nicht in der Lage oder verzögert sich diese über die vom Kunden zu setzende angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Bei unerheblichen Mängeln der Sache ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.
(4) Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des BGB, so gelten folgende Regelungen:
Die Gewährleistungsfrist für gekaufte Sachen beträgt 12 Monate ab Übernahme der Sache. Ist die Bestellung bzw. der Kauf für uns und den Kunden ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen; andernfalls sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die Ware gilt dann als genehmigt. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, längstens aber innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (sog. Verdeckte Mängel) sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln leisten wir nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.
(5) Veränderungen der Ware, selbständige Reparaturversuche oder Reparatur durch Dritte, sowie ein nicht bestimmungsgemäßer oder unsachgemäßer Gebrauch können zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche führen.
§ 9 Haftungsbegrenzung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Regelungen unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unsere Haftung in diesen Fällen der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt ist.
(2) Die Haftungsbeschränkungen aus (1) Satz 2 gelten nicht für den Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch uns sowie ebenfalls nicht für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, z.B. die Haftung nach dem ProdHaftG, bleiben ebenfalls unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Prüfungsvorgaben sowie vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen (Gerätepass/Gebrauchsanweisung) einzuhalten, da dies anderenfalls Auswirkungen auf unsere Haftung und ein mögliches Mitverschulden des Kunden haben kann.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderung behalten wir uns das Eigentum an der erworbenen Sache vor.
(2) Dementsprechend dürfen gelieferte Gegenstände ohne unsere Zustimmung vom Kunden vor vollständiger Bezahlung nicht verändert oder veräußert werden.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, so gilt der Vorbehalt des Eigentums bis zum Ausgleich sämtlicher bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits mit Abschluss des jeweils mit uns geschlossenen Vertrages alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.
§ 11 Gutscheine
Gutscheine sind generell ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Diese sind nur in Verbindung mit Käufen einlösbar. Eine Verrechnung für gesetzliche Eigenanteile oder Aufzahlungen im Rahmen einer gesetzlichen Versorgung ist nicht zulässig.
§ 12 Textform
Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist das Gericht an unserem Sitz in Frankfurt Oder zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Satz 1 gilt auch, wenn der Kunde Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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Quelle: eRecht24
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