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Für das erfolgreiche Einführen und Umsetzen des internen Qualitätsmanagements (QM) in Ihrer Arztpraxis beschreibt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)  die grundlegenden Anforderungen. Seit 2020 hat es in dieser Richtlinie einige Neuerungen gegeben. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, fassen wir in diesem Beitrag die wichtigsten Eckpunkte aus Teil A der Richtlinie zusammen und bringen Sie auf den neusten Stand der Dinge.

Gesetzliche Reglungen zum Qualitätsmanagement in Arztpraxen

§135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V legt die gesetzliche Grundlage zur Einführung und Weiterentwicklung eines internen Qualitätsmanagements fest. Die Richtlinie des G-BA nach §92 i. V. m. §136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V definiert die dazugehörigen Anforderungen. 
Die Richtlinie ist in zwei Teile unterteilt. Im allgemeinen Teil A werden die grundsätzlichen und sektorenübergreifenden Anforderungen definiert. Im zweiten Teil B werden die sektorenspezifischen Anforderungen für die vertragsärztliche, vertragszahnärztliche und stationäre Versorgung festgelegt.

Inhalt

Zielanforderungen an Ihr Qualitätsmanagement

Die QM-Ziele im Überblick

Grundelemente eines guten Qualitätsmanagements

Methoden und Instrumente zur Umsetzung Ihres QM

Methoden und Instrumente im Überblick

Besondere Anwendungsbereiche im Qualitätsmanagement

Verpflichtende Dokumentation des QM

Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem QM

Das sind die Neurungen ab 2020 im Überblick



Zielanforderungen an Ihr Qualitätsmanagement 

Der G-BA legt in seiner Richtlinie Zielanforderungen fest, die Ihr Qualitätsmanagement erfüllen sollte. Diese Zielanforderungen dienen nicht dazu Ihren Praxisalltag durch rechtliche oder bürokratische Hürden zu erschweren. Im Kern der Anforderungen steckt das Wohl Ihrer Patienten, die Qualität der Patientenversorgung, aber auch die effizientere Gestaltung Ihrer Prozesse.


Die QM-Ziele im Überblick

  • Erreichung einer anhaltenden Qualitätsförderung in der Patientenversorgung 
  • Festlegung, Überprüfung und Optimierung interner Prozesse
  • Ausrichtung der Abläufe an fachlichen und gesetzlichen Standards 
  • Schaffung eines Bewusstseins über die Vorteile eines QMs im Hinblick auf die Patientensicherheit 
  • Patientenzufriedenheit und patientenorientierte Prozessoptimierung im Mittelpunkt
  • Förderung der Effektivität, Effizienz und Sicherheitskultur für alle Beteiligten durch QM


Grundelemente eines guten Qualitätsmanagements

Laut der Richtlinie sollte Ihr QM eine Reihe an Grundelementen beinhalten. Ihr QM muss stets auf Ihre Patienten fokussiert sein. Patientensicherheit muss in Ihrer Arztpraxis oberste Priorität haben. Neben den Patienten sind Ihre Mitarbeiter zentraler Bestandteil des QM. Auch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter muss stets gewährleistet sein. Damit beides optimal gelingt, sollten Sie die Prozesse in Ihrer Praxis immer im Blick behalten. 

Gerade in einer Arztpraxis, wo es oft hektisch zu geht, müssen die Prozesse abgestimmt sein. Mitarbeiter sowie Patienten müssen in die Kommunikation eingebunden sein und kooperieren. 

Ein wichtiger Aspekt in der heutigen Zeit ist die Informationssicherheit und der Datenschutz. Sollten Sie hier unsicher sein, vertrauen Sie auf einen Fachmann. 

Quelle
Sie wollen es genau wissen? In §3 (Teil A) der Richtlinie sind die Grundelemente des QM aufgelistet.

Methoden und Instrumente zur Umsetzung Ihres QM

Um ein erfolgreiches QM in Ihrer Arztpraxis zu etablieren, gibt die Richtlinie verschiedene Methoden und Instrumente vor. Diese sind zwar grundlegend verpflichtend. Dennoch ist es Ihnen möglich aufgrund individueller Gegebenheiten, wie der Praxisgröße, einzelne Maßnahmen nicht umzusetzen. 

Analysieren Sie daher die Gegebenheiten Ihrer Praxis, wie personelle und materielle Ressourcen sowie medizinisch-fachliche Eigenschaften und entschieden Sie dann, welche Methoden sinnvoll sind. Beachten Sie dabei aber, dass eine Nichtanwendung nur zulässig ist, wenn Ihre individuellen Rahmenbedingungen eine Umsetzung offensichtlich nicht zulassen. Der Grund für die Nichtanwendung muss entsprechend angegeben werden.


Methoden und Instrumente im Überblick

  1. Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten (z.B. Organigramm)
  2. Prozess- und Ablaufbeschreibungen
  3. Checklisten (z.B. OP-Checklisten als Mindeststandard bei Durchführung operativer Eingriffe)
  4. Schnittstellenmanagement
  5. Teambesprechungen, Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
  6. Patienten- und Mitarbeiterbefragungen
  7. Patienteninformation und Aufklärung
  8. Beschwerdemanagement (Mindeststandart in Krankenhäusern) 
  9. Risiko- und Fehlermanagement sowie Fehlerberichts- und Lernsysteme (Mindeststandart)

Quelle
Ausführlichere Informationen finden Sie in §4 (1) (Teil A) der Richtlinie.


Besondere Anwendungsbereiche im Qualitätsmanagement

Im Rahmen Ihres Qualitätsmanagements sollten Sie vor allem folgende Bereiche regeln, die in direktem Zusammenhang mit dem Wohlergehen Ihrer Patienten stehen. Für jeden dieser Anwendungsbereiche gelten spezielle Anforderungen.

  1. Notfallmanagement
  2. Hygienemanagement 
  3. Arzneimitteltherapiesicherheit
  4. Schmerzmanagement (Neue Regelung dazu seit 12/20) 
  5. Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
  6. Prävention und Intervention bei Gewalt und Missbrauch (Neues Instrument seit 11/12)

    Quelle
    Für einen vertiefenden Einblick schauen Sie sich §4 (2) (Teil A) der Richtlinie an.


    Verpflichtende Dokumentation des QM

    Für Ihre Arztpraxis ist eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements verpflichtend. Eine Dokumentation der Ergebnisse dient dabei internen Zwecken.


    Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem QM

    Die Verpflichtung zur Darstellung des aktuellen Standes des internen QMs liegt bei Ihnen. Neu ist dabei die Umstellung zu einer einheitlichen Berichtserhebung. Zu diesem Zweck werden ab 2021 beliebig ausgewählte Praxen von der KV / KZV aufgefordert, ihre QM-Dokumentation einzureichen. Seien Sie also darauf vorbereitet.

    Die Befragungen können mit Papierfragebögen oder mit Onlinefragebögen durchgeführt werden, die von der zuständigen KV an die jeweilige Praxis geschickt werden.


    Das sind die Neurungen ab 2020 im Überblick

    • Aufnahme von Regelungen zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Akutschmerzmanagementkonzepten zur adäquaten postoperativen Schmerztherapie
    • Neues Instrument der besonderen Anwendungsbereiche (§4): Prävention und Intervention bei Gewalt und Missbrauch (Maßnahmen zur Prävention, Erstellung entsprechender Schutzkonzepte) 
    • Vorgaben zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des Stands, der Umsetzung und Weiterentwicklung vom einrichtungsinternem QM §6:
      Einheitliche Struktur der Berichte für die Erhebung, Vorlagen der GBA nach Sektoren mit Fragen und Vorgaben verfügbar (Anlage 1 und 2, Anlage 3 in Bearbeitung)
      - Berichtung über Erhebungsergebnisse erfolgt an den G-BA für den vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Sektor jeweils zweijährlich, erstmals für das Jahr 2021, bis zum 31. Juli des Folgejahres durch die KBV, KZBV

    Weiterführende Informationen zum Qualitätsmanagement in Arztpraxen finden Sie bei unserem Partner InnovaPrax.

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