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Medizinische Waagen, egal ob als Säuglings-, mechanische Säulen- oder als digitale Personenwaagen, sind aus Ihrem Praxisalltag nicht wegzudenken. Sowohl in der Klinik als auch im ambulanten Bereich spielt die Beobachtung von Parametern wie Körpergewicht und BMI eine wichtige Rolle in der Diagnostik. Wie Sie sicherlich wissen, gibt es Vorgaben zur Anschaffung und zum Einsatz von Medizinprodukten seitens des Gesetzgebers.

Rund um die Bestellung, den Betrieb und die Nacheichung von medizinischen Waagen gilt es für Sie also einiges zu beachten. Fünf wichtige Fragen haben wir für Sie im Folgenden aufgegriffen.

Darf ich in meiner Praxis auch eine ungeeichte Waage verwenden?

Diese Frage beantwortet sich sozusagen von selbst, denn für Medizinprodukte gilt eine Eichpflicht– dazu zählen auch Waagen, die in der Heilkunde eingesetzt werden. Das bedeutet, wenn Sie eine Waage zur Diagnostik oder Therapie nutzen, muss diese nach Eichklasse III geeicht sein. Eine Eichung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messinstruments auf Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen gem. dem Mess- und Eichgesetz. Der Begriff „Eichung“ ist genau genommen umgangssprachlich. Die korrekte Bezeichnung lautet „Konformitätsbewertung“. Sie dient dem Verbraucherschutz in unterschiedlichen Anwendungsgebieten.

Aber Vorsicht: Nicht jede Waage kann geeicht werden! Die Waage Ihrer Wahl muss eine Bauartzulassung besitzen und damit gesetzliche Normen erfüllen sowie zulässige Toleranzen einhalten. Bei medizinischen Personenwaagen gibt es eine weitere Besonderheit: Sie unterliegen den Vorschriften für Medizinprodukte und benötigen eine Medizinzulassung nach 93/42/EWG. Die Einhaltung dieser Vorschriften sowie eine gültige Medizinzulassung und Konformitätsbewertung machen aus einer Waage erst ein gültiges Medizinprodukt, welches Sie guten Gewissens in Ihrer Arztpraxis einsetzen können. Achten Sie dabei auf spezielle Kennzeichnungen seitens der Hersteller. Diese machen Ihnen die Auswahl leichter. Personenwaagen, die geeicht werden können und dann auch als Medizinprodukt gelten, sind z.B. bei KERN mit „Approved Medical Device“ gekennzeichnet. 

Woran erkenne ich, dass die Waage geeicht (genauer konformitätsbewertet) ist?

Jede Waage besitzt ein Typenschild, auf dem bei konformitätsbewerteten (geeichten) Waagen ein [M] mit dem Jahr, in dem die Eichung durchgeführt wurde, aufgebracht ist. In Kombination mit den auf der Waage aufgebrachten Sicherungsmarken und der Konformitätsbewertung (umgangssprachlich auch Eichschein genannt), die Sie in Papierform mit der Lieferung erhalten, ist klar nachweisbar, dass die Waage geeicht wurde.

Beispiel Typenschild einer Waage der Firma KERN & SOHN: 


Muss die Inbetriebnahme von geeichten Waagen gemeldet werden? Falls ja, wo?

Ja, das für Sie zuständige Eichamt muss die Information erhalten, dass Sie in Ihrer Praxis oder Ihrer Abteilung eine geeichte medizinische Waage verwenden. 
Falls Sie sich entscheiden, Ihre neue konformitätsbewertete (geeichte) Waage bei einem Co-med Fachhändler zu bestellen, erhalten Sie vom Hersteller mit der Lieferung eine sogenannte Verwenderanzeige. Aus dieser erfahren Sie, wie die Anzeige beim Eichamt zu erfolgen hat und was Sie dabei beachten müssen. Füllen Sie hierfür einfach das Formular aus und schicken Sie es an das für Sie zuständige Eichamt. Sie haben sogar die Möglichkeit, das Formular auf www.eichamt.de ganz bequem online auszufüllen. Achtung: Dies muss innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme geschehen!

Wie lange ist die Eichung gültig?

Personenwaagen, die in Arztpraxen oder bei Arbeitsmedizinern zum Einsatz kommen, müssen (außer im Falle einer Reparatur) nicht nachgeeicht werden. Personenwaagen, die in Krankenhäusern, Rehakliniken und Gesundheitsämtern zum Einsatz kommen, müssen dagegen regelmäßig nachgeeicht werden. Bei Säuglingswaagen ist die Eichung unabhängig vom Einsatzort vier Jahre gültig. Danach muss das Eichamt die Nacheichung vornehmen. Während der Nutzung sind Sie als Betreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Siegelmarken nicht beschädigt sind und dass gesetzliche Nacheichfristen eingehalten werden. 

Der Tabelle können Sie entnehmen, wie lange die Eichung Ihrer Waage gültig ist: 

WaagentypEinsatzortEichgültigkeit in Jahren
PersonenwaageArztpraxis, bei Arbeitsmedizinernunbefristet
PersonenwaageKrankenhäuser, Rehakliniken, Gesundheitsämter, Dialysestationen4
Säuglingswaageunabhängig vom Einsatzort4
Laborwaageunabhängig vom Einsatzort

4


Ist eine Einweisung in die Funktion und Nutzung der Waage nötig? 

Die Einweisung erfolgt durch die Betriebsanleitung. Lesen Sie diese vor Gebrauch sorgfältig durch, um die medizinische Waage danach sachgemäß in Gebrauch zu nehmen. Selbstverständlich stehen Ihnen die Co-med Fachhändler mit Rat und Tat zur Seite und weisen Sie gerne professionell ein. 

Kurz gesagt: 

    • Die Eichung muss immer bereits beim Kauf mitbestellt werden, eine Ersteichung im Nachhinein ist nicht möglich.
    • Sobald die Waage innerhalb einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses aufgestellt und verwendet wird, ist eine Medizinzulassung sowie eine Eichung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
    • Wenn die Waage durch eine Hebamme oder in einer Apotheke verwendet wird, entfällt die Eichpflicht.
    • Personenwaagen (außer Säuglingswaagen), die in Arztpraxen betrieben werden, müssen nicht nachgeeicht werden.

    Haben Sie Fragen? Ihr ortsnaher Co-med Fachhändler hilft Ihnen gerne weiter.

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