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Lesedauer: 7 Min.

Sie haben in Ihrem Praxisalltag schon häufiger den Begriff „Hygienebegehung“ gehört und wissen nicht genau, was damit gemeint ist? In unserem Beitrag beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen.


Inhalt

  1. Wie oft ist eine Hygienebegehung notwendig?
  2. Wer sollte an einer Hygienebegehung teilnehmen?
  3. Wie bereite ich eine Hygienebegehung vor?
  4. Was wird bei der Hygienebegehung überprüft?
  5. Wie wird eine Hygienebegehung durchgeführt?
  6. Welche Mängel fallen bei Hygienebegehungen besonders häufig auf?
  7. Tipps für eine erfolgreiche Hygienebegehung


Wie oft ist eine Hygienebegehung notwendig?

Es ist empfehlenswert, alle Dokumente mindestens einmal jährlich auf die Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bei Prozessen, die jedoch ein höheres Gefahrenpotenzial aufweisen, wie beispielsweise die Aufbereitung von Instrumenten, sollte die Überprüfung häufiger stattfinden. Diese Überprüfung kann auch im Rahmen einer Teambesprechung erfolgen.

Eine externe Hygienebegehung, wie beispielsweise durch das Gesundheitsamt, externe Berater oder die Bezirksregierungen werden meist eher beliebig durchgeführt. Dabei werden vor allem die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention (MedHygV) überprüft. Wie oft eine solche Begehung stattfindet, ist individuell und von dem vorhandenen Infektionsrisiko der jeweiligen Praxis abhängig. So ist die Wahrscheinlichkeit einer Begehung durch das Gesundheitsamt in ambulant operierenden Praxen höher als in allgemeinmedizinischen Praxen. 

Zudem werden die „Routinebegehungen“ angekündigt, sodass noch ausreichend Zeit besteht, um sich auf die Begehung vorzubereiten. Unangekündigte Begehungen finden in der Regel nur statt, wenn die Vermutung erheblicher Hygienemängel besteht.

Wer sollte an einer Hygienebegehung teilnehmen? 

Bei dieser Frage sollte zwischen einer internen Begehung und einer Begehung durch eine Behörde unterschieden werden.
Die interne Begehung sollte durch die Hygienebeauftragte der Praxis durchgeführt werden. Inwieweit es sinnvoll ist, andere einzubeziehen, sollte anhand der jeweiligen Aufgabenbereiche oder der zu beurteilenden Prozesse bestimmt werden.  In allen Fällen sollten alle notwendigen Anpassungen und die dafür verantwortlichen Personen im Protokoll dokumentiert werden.

Bei Begehungen durch die Behörde sollte sowohl der/die Praxisinhaber*in, als auch die hygienebeauftragte Person anwesend sein. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass mögliche Fragen zu Prozessen direkt geklärt werden können.

Wie bereite ich eine Hygienebegehung vor?

Um sich optimal auf eine Hygienebegehung vorzubereiten, sollten alle internen, hygienerelevanten Prozesse auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Prozessbeschreibungen und der Hygieneplan zählen ebenso dazu. Um wichtige Punkte im Blick zu behalten und nichts zu vergessen ist es ratsam sich eine Checkliste zur Hilfe zu nehmen.

Was wird bei der Hygienebegehung überprüft?

Bei der Hygienebegehung geht es darum, den IST-Zustand einer Praxis mit dem SOLL-Zustand abzugleichen, um sicherzugehen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Zudem sollen mangelhafte Prozesse und Wissenslücken der Angestellten erkannt werden

Häufig wird vor der Begehung bereits eine Selbstauskunft und weitere wichtige Dokumente, wie beispielsweise der Hygieneplan angefordert. Dies führt in manchen Fällen auch dazu, dass Begehungen durch die Behörde nach Übermittlung der geforderten Dokumente abgesagt werden. 
Dabei ist es immer wichtig im Kopf zu behalten, dass es nicht um die Fehler eines Einzelnen geht, sondern um die Sicherstellung von Hygienestandards und der Feststellung von möglichem Schulungsbedarf.

Wie wird eine Hygienebegehung durchgeführt?

Zunächst ist es sinnvoll, vor der Begehung festzulegen, wer an der Begehung teilnimmt. Wie bereits erwähnt, sollten bei einer behördlichen Begehung sowohl Praxisinhaber*in als auch die hygienebeauftragte Person teilnehmen. 
Zudem ist es sinnvoll, alle Hygiene-Ordner mit den erforderlichen Dokumenten bereitzuhalten, da vorab oft in einem kurzen Gespräch die vorhandenen Dokumente und Schulungs- / Fortbildungsnachweise der Angestellten durchgesehen werden können.

Während der behördlichen Begehung wird der IST-Zustand der Praxis überprüft. Dabei werden sowohl die Räumlichkeiten der Praxis als auch die Darstellung der vorhandenen Prozesse und Abläufe überprüft, um mögliche Fehlerquellen zu festzustellen. Hände- und Flächendesinfektion sowie die Aufbereitung von Medizinprodukten stehen häufig besonders im Fokus. Ein individueller und ausführlicher Hygieneplan stellt in vielen Fällen schon die halbe Miete dar.

 Hygieneberatung: Ihr ortsnaher Co-med Fachhändler unterstützt Sie gerne bei der Erstellung und Optimierung Ihres Hygieneplans.

Nach der Begehung werden alle festgestellten Mängel in einem Protokoll festgehalten. Hinzu kommen auch Handlungsempfehlungen und Fristen, bis wann die Mängel bestenfalls behoben werden sollten.

Welche Mängel fallen bei Hygienebegehungen besonders häufig auf?

Es gibt einige Mängel, die durch das Gesundheitsamt immer wieder beanstandet werden. Zu diesen Mängeln gehören beispielsweise:

Mängel bei der Händehygiene

Tragen von Schmuck an Händen / Unterarmen sowie lackierte oder künstliche Fingernägel
Ablegen von Schutzhandschuhen ohne anschließende Händedesinfektion
Umfüllen von Händedesinfektionsmittel aus Kanistern und nicht in Einmalgebinde vorgehalten

Mängel bei der Flächendesinfektion

Falsches ansetzen von Desinfektionslösungen (Dosiertabelle nicht vorhanden / Dosierhilfe nicht verwendet)
Keine desinfizierende Aufbereitung nach Gebrauch von Blutdruckmanschetten und Stethoskopen
Vorgaben zur Flächendesinfektion im Hygieneplan nicht enthalten

Mängel bei der Aufbereitung

Fehlerhaftes Ansetzen / unzureichender Wechsel der Reinigungs- und Desinfektionslösung
Keine Trennung von reinem und unreinem Arbeitsbereich
Fehlender Sachkundenachweis bei interner Aufbereitung und nicht vorhandene Risikoeinstufung von Instrumenten 

Mängel beim Umgang mit Medikamenten

Keine Dokumentation von Anbruch- und Verfallsdatum
Mehrfachentnahme aus Lösungen ohne Konservierungsstoffe wie zum Beispiel NaCl
Keine Trennung zwischen Medikamentenkühlschrank und Lebensmittelkühlschrank 

Weitere Mängel

Gemeinsame Lagerung von Dienstkleidung und Privatkleidung
Unzureichender Impfschutz von Angestellten
Verkalkungen an Wasserhähnen

Bitte bedenken Sie dabei, dass die Mängel in der Regel durch Prozessdarstellungen, innerbetriebliche Verfahrensanweisungen und Schulungen vermieden werden können. 

Tipps für eine erfolgreiche Hygienebegehung

  • Möglichst sauberen und ordentlichen Gesamteindruck der Praxis vermitteln und darauf achten, dass möglichst wenig herumsteht
  • Erstellung eines individuellen Hygieneplans, der alle hygienerelevanten Prozesse der Praxis beschreibt
  • Eine Hygienebegehung dient häufig dazu, innerbetriebliche Prozesse zu verbessern. Sehen Sie die Tipps und Hinweise als Chance, den Tagesablauf in der Praxis zu optimieren!
  • Die Durchführung von regelmäßigen Hygieneaudits, um die Prozesse kontinuierlich zu verbessern, erspart Ihnen in vielen Fällen Arbeit und Stress
  • Weitere Tipps zum Hygienemanagement finden Sie bei unserem Partner InnovaPrax


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