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Das erfahren Sie in diesem Beitrag

  • Welche Voraussetzungen müssen Allgemeinmediziner erfüllen, um das Hautkrebs-Screening in ihrer Praxis anbieten zu können?
  • Wie viele leistungsberechtigte Patienten nehmen die Hautkrebsvorsorge beim Hausarzt in Anspruch?
  • Kann die Dermatoskopie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings abgerechnet werden?


Gesetzlich Versicherte können ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening bei einem Dermatologen oder bei Ihrem Hausarzt in Anspruch nehmen. Manche Krankenkassen übernehmen das Hautkrebs-Screening auch für jüngere Patienten.

Wenn Allgemeinmediziner das Screening-Programm in Ihrer Praxis anbieten möchten, müssen Sie eine Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) haben und an einem 8-stündigen Fortbildungsprogramm teilnehmen. Außerdem muss ein Dermatoskop vorgehalten werden, damit die Vorsorgeuntersuchung mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Hautkrebs ist eine der am häufigsten auftretenden Krebserkrankungen in Deutschland. Bei frühzeitiger Diagnose gibt es jedoch gute Heilungschancen. Die Wartezeit auf einen Termin beim Dermatologen kann mehrere Monate betragen. Dies macht deutlich, wie wichtig die Einbeziehung der Allgemeinarztpraxen und Maßnahmen zur Ansprache der Versicherten sind.


Inanspruchnahme des Hautkrebsscreenings in Allgemeinarztpraxen

In den Jahren 2014 bis 2018 lag die Teilnahmerate am Hautkrebs-Screening in Allgemeinarztpraxen zwischen 10,2 und 10,4 %. Dies entspricht ca. 4,7 Millionen von Hausärzten dokumentierten Früherkennungsuntersuchungen. Die Teilnahmerate errechnet sich aus der Anzahl der dokumentierten Untersuchungen im Verhältnis zur Anzahl der leistungsberechtigten Patienten.
Im Jahr 2018 boten 71,27 % der Hausärzte das Hautkrebs-Screening an, wobei die Teilnahmerate in den Bundesländern teilweise stark variierte. In Bremen lag sie bei nur 54 %.


Hautkrebs-Screening Fortbildung

Wenn Sie das Hautkrebs-Screening als gesetzliche Leistung in Ihrer Hausarztpraxis anbieten und bei der KV abrechnen möchten, müssen Sie an einer achtstündigen Fortbildung teilnehmen. Die zertifizierte Fortbildung wird von verschiedenen Organisationen, z. B. von der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Institut für hausärztliche Fortbildung angeboten.


Hausärzte benötigen für das Hautkrebs-Screening ein Dermatoskop

Seit April 2020 ist die Dermatoskopie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings „fakultativer Bestandteil“, bzw. freiwillig. Obwohl das Dermatoskop laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses beim Hautkrebs-Screening nicht eingesetzt werden muss, müssen Allgemeinmediziner in Ihrer Praxis ein Dermatoskop vorhalten, um das Hautkrebs-Screening nach GOP 01745 und GOP 01746 abrechnen zu können.
 
Es steht außer Frage, dass bei verdächtigen Hautveränderungen die Diagnosestellung mit dem Dermatoskop der Untersuchung mit dem bloßen Auge überlegen ist. Daher wurde die Dermatoskopie bereits in das Fortbildungsprogramm für das Hautkrebs-Screening aufgenommen.


Kann die Dermatoskopie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings abgerechnet werden?

Die Untersuchung mit einem Dermatoskop im Rahmen der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ist seit dem Neubeschluss im April 2020 für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse abrechenbar. Vorher war dies nur möglich, wenn eine verdächtige Hautläsion entdeckt wurde, die eine genauere Untersuchung erforderlich machte. Ist Ihr Patient jünger als 35 oder möchte sich häufiger als alle 2 Jahre vorsorglich mit dem Dermatoskop untersuchen lassen, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird.


Fazit zur Hautkrebsvorsorge in der Allgemeinarztpraxis

Die Voraussetzungen, um das Hautkrebs-Screening und die Dermatoskopie als Allgemeinmediziner anbieten zu können, sind nicht besonders hoch. Gleichzeitig verdeutlicht die eher geringe Inanspruchnahme durch die Anspruchsberechtigten die Notwendigkeit einer hausärztlichen Ansprache auf die Früherkennungsuntersuchung.


Weiterführende Informationen für Ärzte zum Thema Hautkrebs-Screening

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