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Das erfahren Sie in diesem Beitrag

  • Was ist Google Fonts und warum werden Praxiswebsites deswegen abgemahnt?
  • Wie können Sie feststellen, ob Ihre Praxiswebsite betroffen ist?
  • Was ist zu tun, wenn auch Sie wegen Google Fonts abgemahnt werden?
  • Welche Google Fonts-Alternativen können Sie verwenden?

Was ist Google Fonts?


Google Fonts ist ein kostenloser Service von Google, der es Webentwicklern erlaubt, eine Vielzahl von Schriftarten in Websites einzubinden, ohne diese selbst hosten zu müssen. Die plattformübergreifend kompatiblen Schriftarten lassen sich einfach integrieren, bieten eine hohe Qualität und optimale Performance und werden daher häufig auch für Praxiswebsites verwendet.


Warum werden Praxiswebsites mit Google Fonts abgemahnt?


Die Verwendung von Google Fonts ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, da die Schriftarten nicht lokal gespeichert, sondern extern von einem Google-Server abgerufen werden. Ruft ein Besucher Ihre Praxiswebsite auf, werden somit personenbezogene Daten an die Server von Google übermittelt:
  • IP-Adresse des Besuchers (= personenbezogenes Datum)
  • besuchte Webseite
  • verwendeter Browser
  • Betriebssystem des Besuchers
  • Bildschirmauflösung des Besuchers
  • Spracheinstellungen des Besuchers
Die Server von Google befinden sich in den USA. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Scherm-II) ist das EU-US-Privacy Shield Abkommen nicht mehr in Kraft, da personenbezogene Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff der US-Geheimdienste geschützt sind.

Wenn Sie personenbezogene Daten in die USA übermitteln, ist daher immer eine ausdrückliche Einwilligung der Besucher Ihrer Praxiswebsite einzuholen. Anderenfalls besteht ein Abmahnrisiko.


So überprüfen Sie, ob Google Fonts auf Ihrer Praxiswebsite eingebunden ist


Es gibt kostenlose Online-Tools, mit denen Sie einfach überprüfen können, ob Ihre Praxiswebsite Google Fonts enthält, z. B. den Google-Fonts-Checker von SICHER3.

Alternativ können Sie auch selbst überprüfen, ob für Ihre Website Schriftarten von den Google-Servern geladen werden. Rufen Sie Ihre Website auf und lassen Sie sich den Seitenquelltext anzeigen, indem Sie mit der rechten Maustaste klicken und dann „Seitenquelltext anzeigen“ auswählen. Drücken Sie dann die Tastenkombination Strg+F und suchen Sie nach „fonts.gstatic.com“ und „fonts.googleapis.com“.

Wenn Sie mindestens einen der Begriffe im Quelltext finden, lädt Ihre Website Google Fonts dynamisch. Achtung: Diese Überprüfung bezieht sich immer nur auf die aktuell aufgerufene Unterseite Ihrer Website.


Wer mahnt Sie ab?


Im Zusammenhang mit Google Fonts kam es im Herbst 2022 zu einer Abmahnwelle, weshalb dem Thema besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Privatpersonen verschickten über Anwaltskanzleien Schreiben an tausende Unternehmen und forderten Schadenersatz in Höhe von 100 bis 240 Euro sowie bis zu 2.500 Euro Schmerzensgeld.

Bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht können Sie von betroffenen Privatpersonen, Wettbewerbern und Verbraucherschutzverbänden abgemahnt und verklagt werden. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden können Ihre Praxiswebsite überprüfen und Verstöße ahnden.


Was ist zu tun, wenn Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten?


**Achtung, dies ist keine Rechtsberatung. Ziehen Sie immer einen Rechtsanwalt zu Rate**

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen datenschutzwidriger Einbindung von Google Fonts erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich handeln und einen Anwalt konsultieren. Denn nach Ablauf der gesetzten Frist könnte eine Klage oder eine einstweilige Verfügung drohen. Sie müssten dann die Gerichtskosten tragen.

Ist die Abmahnung berechtigt, müssen Sie zunächst den Rechtsverstoß beseitigen und dann eine Unterlassungserklärung abgeben. Geben Sie die Unterlassungserklärung dagegen vor der Beseitigung ab, kann es sein, dass Sie eine Vertragsstrafe zahlen müssen, weil der Rechtsverstoß weiterhin besteht.

Etwaige Schadensersatzansprüche sollten zurückgewiesen werden. Darüber hinaus besteht der Verdacht des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Abmahner, da eine Vielzahl von Webseiten gezielt wegen Google Fonts abgemahnt werden. Diesen Verdacht können Sie äußern.


Datenschutzkonforme Alternativen zu Google Fonts

Um nervigen Abmahnern zuvorzukommen, gibt es gleich mehrere datenschutzkonforme Schriftarten-Alternativen, die Sie mit Ihrem Webentwickler besprechen können.
  1. Die statische Variante von Google Fonts verwenden bzw. die Google Schriftart lokal auf dem eigenen Server speichern.
  2. System Fonts verwenden (Windows = Segoe UI, Mac = San Francisco UI, Android = Roboto)
  3. Websafe Fonts verwenden, z. B. Open Sans, Arial, Helvetica, Verdana, Times New Roman
  4. Für typografisch speziellere Schriftarten gibt es verschiedene Anbieter, bei denen Sie Schriftarten herunterladen können, z. B.: dafont.com, fontsquirrel.com, creativefabrica.com und 1001fonts.com. Beachten Sie hier die Lizenzbedingungen für die kommerzielle Nutzung der Schriftart.

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