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Gefährdungsbeurteilungen sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Doch nicht selten ist es der Fall, dass diese vor allem in Arztpraxen nicht vorliegen.
Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Verantwortlichen kaum Zeit haben und das Thema für viele zu komplex ist. In unserem Beitrag beschreiben wir eine allgemeine Vorgehensweise und geben Ihnen hilfreiche Tipps.

Im Allgemeinen gilt:
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht und ein wesentlicher Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Diese kann für eine Zahn- / Arztpraxis oder eine Pflegeeinrichtung in nur sieben Schritten erfolgreich erstellt werden. 

7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung

1. Vorbereitung: Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten

Letztlich ist die Geschäftsführung / der Praxisinhaber sowohl für den Arbeitsschutz und die Sicherheit als auch für die Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich. Entscheidungen über den zukünftigen Sicherheitszustand sollten daher im Vorfeld getroffen werden. Auch die Gefährdungsbeurteilung (GB) liegt in der Verantwortung der Leitungskräfte. Aufgaben können jedoch auch an fachkundige Personen, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), weitergegeben werden. Hierzu muss allerdings definiert werden, wer tatsächlich am Prozess beteiligt ist und hilft. Auch wenn Mitarbeiter oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit die GB im Auftrag des Arbeitgebers durchführt, bleibt die Verantwortung für die GB beim Arbeitgeber. Es wird empfohlen, die Arbeitsbereiche systematisch zu definieren oder einzelne Tätigkeiten zu erfassen. 

2. Gefährdungen analysieren / ermitteln

Gefährdungen müssen zunächst vollständig ermittelt werden, um einen Gesamtüberblick zu erhalten. Typisch sind unter anderem biologische und mechanische Gefährdungen sowie Belastungen durch psychische Faktoren. Oft treten Gefährdungen und Belastungen auf durch: 

    • Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
    • Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln
    • Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten
    • Unzureichende Qualifikation und Unterweisung
    Die Analyse der Tätigkeiten ist die Grundlage der Ermittlung von möglichen Gefährdungen und Belastungen. Es empfiehlt sich, in jedem Tätigkeitsfeld einer Arztpraxis zu ermitteln, welche Gefahren und Belastungen vorkommen können. Dabei können Befragungen und Gespräche mit den Mitarbeitern besonders zielführend sein. 

    Beispiel: 
    Desinfektionsmittel (Gefahrenstoff) wird zur Reinigung von Flächen genutzt.

    3. Gefährdungen beurteilen und Ziele setzen

    Im nächsten Schritt müssen alle aufgeführten Gefährdungen und Belastungen separat betrachtet werden, um festzustellen, ob Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht. Es sollte beurteilt werden, welche der Risiken akzeptabel sind und welche nicht. Diese Bewertung basiert auf der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung, eines Unfalls oder einer Belastung und wie schwer die Folgen sein können. Zudem sollte bei jeder Gefährdung ein Ziel formuliert werden, welches nachträglich überprüft werden kann. 

    Eine Einteilung in mindestens drei Risikoklassen wird empfohlen: 
    1. Akzeptanz: Risiken, die mal als Restrisiken akzeptieren kann.
    2. Besorgnis: Gefährdungen, die mittel- oder langfristig beseitigt oder minimiert werden müssen.
    3. Gefahr: Inakzeptable Gefährdungen, die unverzüglich Schutzmaßnahmen erfordern. 

      Beispiele:

      • Ansatz an der Gefahrenquelle: Gefahrstoff durch ein harmloseres Produkt eintauschen. 
      • Eine sicherheitstechnische Maßnahme: Reduzierung des Kontakts mit Desinfektionsmitteln durch Schutzeinrichtungen, sodass die Reinigungskraft nicht mehr mit den Händen daran gelangt.
      • Eine organisatorische Maßnahme: Vermeidung von Gefährdungen, durch die Gestaltung von Arbeits- und Prozessorganisation. Für das oben genannte Beispiel könnten Reinigungsarbeiten außerhalb der Sprechzeiten / Besuchszeiten erfolgen. 
      • Nutzung persönlicher Schutzausrüstung: Tragen von Handschuhen und ggf. Schutzbrille bei Reinigungsarbeiten.
      • Personen- und verhaltensbezogene Maßnahme: Etablierung von regelmäßigen Schulungen zu Gefährdungen sowie spezifische Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen.

      4. Entwicklung von Lösungsalternativen / Auswahl 

      Nachdem alle möglichen Gefährdungen festgelegt und Ziele formuliert wurden, ist es an der Zeit Lösungsmöglichkeiten auszumachen. Da diese im Idealfall an der Quelle ansetzen, gibt es sowohl organisatorische als auch personen- und verhaltensbezogene Lösungen. Falls möglich, ist die Reduzierung oder Beseitigung der Gefahrenquelle immer am besten. 


      5. Durch- und Umsetzung der Lösung

      Um Komplikationen bei der Umsetzung von Maßnahmen zu vermeiden, sollte ausdrücklich festgelegt werden, wer was bis wann macht. Auch Ihre Mitarbeiter sollten in die Definition der Ziele, Festlegung der Maßnahmen und Umsetzung einbezogen werden. Die aktive Einbindung erhöht das Engagement, die Akzeptanz und steigert zeitgleich eine erfolgreiche Umsetzung. 


      6. Die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen

      Im vorletzten Schritt sollte die Wirksamkeit der Maßnahmen zu den festgelegten Terminen und regelmäßigen Abständen geprüft werden. Dies kann in drei Stufen erfolgen: 

      1. Kontrollieren, ob die Maßnahmen pünktlich ausgeführt wurden. 
      2. Überprüfen, ob Gefährdungen beseitigt wurden oder möglicherweise neue Gefährdungen durch die Umsetzung der Maßnahmen entstanden, sind.
      3. Ergebnisse der Überprüfung schriftlich festhalten

      Falls die Beseitigung von der Gefährdung nicht möglich war, sollte der Grund geklärt werden und gegebenenfalls ein Experte hinzugezogen werden. Maßnahmen müssen im Anschluss erneut festgelegt und die Wirksamkeit überprüft werden.  

      7. Die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

      Beachten Sie dabei aber immer: Arbeitsschutz ist ein stetig fortlaufender Prozess und nie vollständig abgeschlossen. Bei neu auftretenden Gefahren sollte die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden. Bei der Aktualisierung sollte der Schwerpunkt auf die Veränderungen und Gefährdungen gelegt werden, die noch zu beseitigen sind. 

      Sie haben Fragen zum Artikel oder benötigen Unterstützung in der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung oder anderer Arbeitsschutzvorgaben?

      Hierfür stehen Ihnen die Arbeitsschutzexperten bei der InnovaPrax GmbH gerne zur Verfügung. 

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