Medizinprodukte-Einweisung für Praxisteams
- Von autorisierten Medizinprodukte-Beratern
- Rechtssicher gemäß MPBetreibV
Einweisung in Medizinprodukte | Co-med Experts
Im Video erfahren Sie von Medizinprodukte-Berater und Co-med Fachhändler Jannes Havemann alles, was Sie zum Thema Einweisung wissen müssen.
- Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV, wie Defibrillatoren & AEDs, Reizstromtherapiegeräte, HF-Chirurgiegeräte und Infusionspumpen
- EKG-Geräte, Patientenmonitore u. v. m.
Was ist eine Medizinprodukte-Einweisung?
Eine Medizinprodukte-Einweisung ist eine Schulung für die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb von Medizinprodukten. Dazu zählt ebenfalls das zulässige Verbinden des Medizinproduktes mit anderen Medizinprodukten, Gegenständen und Zubehör.
Alle Personen, die das Medizinprodukt anwenden bzw. bedienen (Anwender), müssen eine Einweisung erhalten. Dies ist erforderlich, da eine falsche Anwendung von Medizinprodukten, Patienten und Anwender gefährden kann. Die korrekte und sichere Anwendung von Medizinprodukten müssen Sie stets gewährleisten. Dies kann Wiederholungseinweisungen zur Aufrechterhaltung der Kenntnisse erforderlich machen.
Für welche Medizinprodukte ist eine Einweisung erforderlich?
Grundsätzlich ist eine Einweisung für alle Medizinprodukte, die nicht selbsterklärend sind, erforderlich (§ 4 Abs. 3 MPBetreibV).
Handelt es sich um ein Medizinprodukt der Anlage 1 der MPBetreibV müssen Sie die besonderen Bestimmungen des § 10 der MPBetreibV beachten. Da diese Medizinprodukte wichtige Körperfunktionen beeinflussen und deren fehlerhafte Anwendung besondere Gefahren für Patienten und Anwender birgt, ist die Art und der Umfang der Einweisung hier sehr genau geregelt.
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 MPBetreibV schreibt neben der Einweisung auch die Funktionsprüfung für Medizinprodukte der Anlage 1 am Betriebsort vor. Die Einweisung und die Funktionsprüfung von Medizinprodukten der Anlage 1 müssen Sie im Medizinproduktebuch belegen bzw. dokumentieren.
Wann kann auf eine Medizinprodukte-Einweisung verzichtet werden?
Auf eine Einweisung kann verzichtet werden, wenn das Medizinprodukt selbsterklärend ist (§ 4 Abs. 3 MPBetreibV). Dies ist dann der Fall, wenn der Anwender die sichere Anwendung gewährleisten kann, ohne eine Gebrauchsanweisung für das Medizinprodukt lesen zu müssen.
Ein Medizinprodukt kann für den Anwender entweder aufgrund geringer Komplexität oder aufgrund des individuellen Erfahrungsstands selbsterklärend sein. Hat der Anwender bereits eine Einweisung in ein baugleiches Medizinprodukt erhalten, kann ebenfalls auf die Einweisung verzichtet werden.