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Sprechstundenbedarf online bestellen

Einfach und kostenfrei per Rezeptabrechnung

Erfahren Sie, wie's geht

Sprechstundenbedarf (SSB) bestellen ist für Praxis-Managerinnen lästig. Denn häufig ist nicht klar, welche Produkte als SSB mit den Krankenkassen abgerechnet werden können und es gibt einiges zu beachten.

Bei Unklarheiten berät Sie Ihr Co-med Fachhändler gerne. Im Co-med Shop können Sie Sprechstundenbedarf ganz einfach online bestellen und unseren Rezeptabrechnungsservice nutzen. So erhalten Sie die SSB-Artikel völlig kostenfrei und ohne Versandkosten.

Wie das funktioniert, erfahren Sie auf dieser Seite.

Versandkostenfreie Lieferung

Großes Sortiment

Kostenfreie Rezeptabrechnung

Einfache Abwicklung

Sprechstundenbedarf bestellen kostenfrei im Co-med Shop: So gehen Sie vor


1. In unserer Kategorie Sprechstundenbedarf finden Sie eine umfassende Auswahl an Artikeln, die als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind. Wenn Sie unseren Rezeptabrechnungsservice nutzen, wird Ihnen nichts für die Artikel berechnet und auch die Versandkosten entfallen. SSB-Artikel sind im Co-med Shop zur einfachen Identifizierung mit unserem Sprechstundenbedarf-Symbol gekennzeichnet: 

2. Legen Sie alle gewünschten SSB-Artikel in den Warenkorb.


3. Im Warenkorb sind SSB-Artikel mit einem Schieberegler versehen. Über diesen Schieberegler können Sie ganz einfach einstellen, ob der Artikel als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden soll oder nicht. Bleibt der Schieberegler auf Grün (= ja, als SSB abrechnen), so wird Ihnen für den Posten nichts berechnet und der Artikel wird als Sprechstundenbedarf ausgewiesen.


4. Zahlungsmethode wählen: Befinden sich ausschließlich SSB-Artikel in Ihrem Warenkorb, wählen Sie als Zahlungsmethode die Rezeptabrechnung aus. Befinden sich außerdem Artikel im Warenkorb, die kein Sprechstundenbedarf sind, wählen Sie einfach die von Ihnen gewünschte Zahlungsmethode aus, z. B. Vorkasse oder PayPal. Es werden ausschließlich die Nicht-SSB-Artikel berechnet.

5. Nach Abschluss Ihrer Bestellung schicken Sie ein korrekt ausgefülltes Rezept an den Co-med Fachhändler, der Ihre Bestellung abwickelt. Dieser übernimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse für Sie.


(Wenn Sie die Artikel selbst zahlen möchten, schieben Sie den SSB-Schieberegler im Warenkorb einfach nach links und klicken dann auf Summe neu berechnen. Der tatsächlich anfallende Betrag wird nun ausgewiesen und Ihnen in Rechnung gestellt.)

So füllen Sie das Rezept für Sprechstundenbedarf richtig aus

Tragen Sie die Krankenkasse bzw. die Kostenträgernummer ein


Tragen Sie "Sprechstundenbedarf" ein


3 Tragen Sie die Kassennummer bzw. die IK-Nummer ein


4 Tragen Sie die Betriebsstättennummer (BSNR) ein


5 Tragen Sie die Lebenslange Arztnummer (LANR) ein


Geben Sie das Datum des abzurechnenden Quartals an


7 Tragen Sie die gewünschten Artikel ein. Dabei müssen Anzahl, Artikelbezeichnung, Größe, Inhalt pro Bestelleinheit und PZN (Pharmazentralnummer) angegeben werden. Sie können hier maximal 3 Positionen eintragen.


8 Platzieren Sie hier den Praxisstempel und die Unterschrift des Arztes. Der Praxisstempel muss die folgenden Pflichtangaben enthalten:
Name und Vorname des Arztes, Telefonnummer und Berufsbezeichnung


9 Tragen Sie hier die Zahl „9“ für Sprechstundenbedarf ein


*Bitte beachten Sie mögliche abweichende Regelungen in Ihrem KV-Bezirk

Sprechstundenbedarfs-Vereinbarungen der KV-Bezirke


Bitte beachten Sie, dass die Regelungen zur Verordnung und Abrechnung von Sprechstundenbedarf grundsätzlich KV-spezifisch sind. So müssen Sie in Bayern z. B. das Rezeptmuster 16a bay verwenden. Nähere Informationen zu den für Sie geltenden Regelungen finden Sie in den Sprechstundenbedarfs-Vereinbarungen der KV-Bezirke:

Unser Tipp zum Bestellen von Sprechstundenbedarf

Klären Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse, ob es einige Besonderheiten bei der Anforderung von Sprechstundenbedarf gibt. So erlauben z.B. manche AOK-Stellen eine Anforderung nur einmal im Quartal und/oder nur nach vorheriger Genehmigung des Rezepts. Andere benötigen eine Empfangsbestätigung der Ware. Zum Teil kann es bei Kassen auch regionale Unterschiede in der Abwicklung geben.

Noch Fragen zum Bestellen von Sprechstundenbedarf?

Hier ist Ihr Co-med Fachhändler der richtige Ansprechpartner.

Was gilt als Sprechstundenbedarf?

Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten
  • Verbandmaterial
  • Nahtmaterial
  • Mittel zur Narkose und örtliche Betäubung (z.B. Histofreezer)
  • Desinfektionsmittel ausschließlich zur Anwendung am Patienten (z.B. Octeniderm) Reagenzien und Testmaterialien (z.B. Combur-Test)
  • Mittel zur Diagnostik und Therapie (z.B. Drainagen)
Allgemein lässt sich also sagen, dass als Sprechstundenbedarf (SSB) Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Gegenstände und Stoffe gelten, die ihrer Art nach bei mehr als einem Versicherten oder bei Notfällen Verwendung finden.

Beachten Sie bitte, dass die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs grundsätzlich KV-spezifisch ist.


Welche Regelungen gibt es für die Abrechnung von Sprechstundenbedarf?

Die Verordnung von Sprechstundenbedarf sollten Sie stets unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 SGB V) vornehmen. SSB-Artikel müssen nach den Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie verordnet werden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung wird auch der Sprechstundenbedarf geprüft. Die Prüfung des SSB ist in den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen bzw. anderen KV-spezifischen Vereinbarungen geregelt.
  • Die Verordnung des Sprechstundenbedarfs erfolgt auf dem Rezeptmuster 16.
  • Der Sprechstundenbedarf wird grundsätzlich einmal pro Quartal bezogen.
  • Sprechstundenbedarfsvereinbarungen werden zwischen den KV und den Landesverbänden der Kassen geschlossen. Demnach gibt es aktuell 17 verschiedene SSB-Vereinbarungen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarungen).
  • Es gelten die Verordnungsgrundsätze der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots.
  • Die Preisvorteile größerer Packungseinheiten sind zu nutzen.
  • Die Verordnung von Sprechstundenbedarf wird dem Arzneirichtgrößenvolumen zugerechnet und unterliegt der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung.
  • Eine einheitliche Aussage zur Erstattungsfähigkeit von modernen Wundbehandlungsprodukten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs ist nicht möglich – es gelten die Bestimmungen der regionalen SSB-Vereinbarung.

Sprechstundenbedarf: Beliebte Marken im Überblick

Hartmann zählt zu den bekanntesten Herstellern von Sprechstundenbedarf.
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COM-TeX ist die preiswerte Eigenmarke der Co-med.
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Viele der Qualitätsprodukte von Lohmann-Rauscher sind als Sprechstundenbedarf abrechenbar. 
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SSB-Artikel von B.Braun, wie Verbandmaterial der Produktlinie Askina® sind in nahezu jeder Praxis im Einsatz.
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Essity bietet innovative Lösungen für die moderne Wundversorgung.
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Im Bereich Wundmanagement und Verbandstoffe bietet 3M eine umfassende Auswahl.
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